advokatfirma | meyer

Datenschutz

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch die Anwaltskanzlei
advokatfirma I meyer:

Verantwortlicher:
advokatfirma I meyer
Anschrift: Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin, Deutschland
Email: contact@advokatfirma.de
Telefon: +49 (0)30 – 315189690
Telefax: +49 (0)30 – 315189699

Inhaber der Kanzlei (Verantwortlicher):
Hans-Oluf Meyer,
Kontaktanschrift: wie oben genannt
Email: meyer@advokatfirma.de

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von advokatfirma I meyer ist unter der oben genannten Anschrift, zu Hd. Herrn Rechtsanwalt Bastian Ellendt, beziehungsweise unter datenschutz@advokatfirma.de erreichbar.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung

a) Beim Besuch der Website
Beim Aufrufen unserer Website www.daenischesrecht.de werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:
• IP-Adresse des anfragenden Rechners,
• Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
• Name und URL der abgerufenen Datei,
• Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
• verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers. Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet: • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
• Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
• Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
• zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter den Ziff. 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung.

b) Bei Anmeldung für unseren Newsletter
Sofern Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich eingewilligt haben, verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse dafür, Ihnen regelmäßig unseren Newsletter zu übersenden. Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse ausreichend. Die Abmeldung ist jederzeit möglich, zum Beispiel per email an contact@advokafirma.de.

3. Weitergabe von Daten
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
• Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
• die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
• für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
• dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

4. Cookies
Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an, enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware. In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten. Der Einsatz von Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. So setzen wir sogenannte Session-Cookies ein, um zu erkennen, dass Sie einzelne Seiten unserer Website bereits besucht haben. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht. Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen. Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit automatisch gelöscht. Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich. Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.

5. Analyse-Tools
Tracking-Tools
Die im Folgenden aufgeführten und von uns eingesetzten Tracking-Maßnahmen werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO durchgeführt.
Mit den zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahmen wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webseite sicherstellen. Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahmen ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen. Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus den entsprechenden Tracking-Tools zu entnehmen.
a) Google Analytics1
Zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung und fortlaufenden Optimierung unserer Seiten nutzen wir Google Analytics, ein Webanalysedienst der Google Inc. (https://www.google.de/ intl/de/about/) (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; im Folgenden „Google“). In diesem Zusammenhang werden pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt. und Cookies (siehe unter Ziff. 4) verwendet. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website wie
• Browser-Typ/-Version,
• verwendetes Betriebssystem,
• Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite),
• Hostname des zugreifenden Rechners (IP-Adresse),
• Uhrzeit der Serveranfrage,
werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung dieser Internetseiten zu erbringen. Auch werden diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag verarbeiten.
Es wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).
Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser-Software verhindern; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich genutzt werden können.
Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie ein Browser-Add-on herunterladen und installieren (https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de).
Alternativ zum Browser-Add-on, insbesondere bei Browsern auf mobilen Endgeräten, können Sie die Erfassung durch Google Analytics zudem verhindern, indem Sie auf https://tools.google.com/dlpage/gaoptout klicken.
Es wird ein Opt-out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert. Der Opt-out-Cookie gilt nur in diesem Browser und nur für unsere Website und wird auf Ihrem Gerät abgelegt. Löschen Sie die Cookies in diesem Browser, müssen Sie das Opt-out-Cookie erneut setzen. Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie etwa in der Google Analytics-Hilfe (https://support.google.com/analytics/answer/ 6004245?hl=de).
b) Google Adwords Conversion Tracking
Um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unserer Website für Sie auszuwerten, nutzen wir ferner das Google Conversion Tracking. Dabei wird von Google Adwords ein Cookie (siehe Ziffer 4) auf Ihrem Rechner gesetzt, sofern Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Webseite gelangt sind.
Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten der Webseite des Adwords-Kunden und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Googleund der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-TrackingTag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.
Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „www.googleadservices.com“ blockiert werden. Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier (https://services.google.com/sitestats/de.html).

6. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
• gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

7. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an contact@advokatfirma.de.

8. Datensicherheit
Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers. Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaß- nahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

9. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Dezember 2020. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter https://advokatfirma.de/datenschutz von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

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Kurfürstendamm 57
D 10707 Berlin

Tel +49 (0)30 31 51 89 69 0
Fax +49 (0)30 31 51 89 69 9

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advokatfirma | meyer
ist Team Rynkeby Sponsor

NEWS

30.01.2024
Als Spezialisten für die Vollstreckung von Titeln (z. B. Gerichtsentscheidungen) auch in Dänemark verfassten die Rechtsanwälte Meyer und Ellendt für das Berliner Anwaltsblatt einen kurzen Autorenbeitrag hierüber. Dieser erschien im Berliner Anwaltsblatt im Heft 10/2023, 72. Jahrgang. Den Text können Sie hier lesen.

05.05.2023
Bundesgerichtshof kippt Reservierungsvereinbarungen

Mit Urteil vom 20.04.2023 hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 113/22) entschieden, dass eine Reservierungsvereinbarung beim einem Grundstückskauf unwirksam sein kann, der Makler zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr verpflichtet ist.

Die Kaufenden hatten mit einem Maklerbüro einen Maklervertrag und später eine Reservierungsvereinbarung geschlossen, mit dem sich das Maklerbüro verpflichtete, das Objekt gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr bis zu einem bestimmten Datum nicht weiter zu bewerben, sondern für die Kaufenden vorzuhalten. Dieses indes nahmen ihrerseits folgend vom Kauf Abstand und verlangten nunmehr die Rückzahlung der Reservierungsgebühr.

Hiermit hatten sie letztlich Erfolg: Entscheidend war, dass der Bundesgerichtshof die separat geschlossene Reservierungsvereinbarung als Bestandteil des Maklervertrages (als diese ergänzende Regelung) angesehen und folgend der Überprüfung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen hat. Sodann aber benachteilige eine Reservierungsvereinbarung und die hiermit verbundene Geldzahlung an den Makler die Kaufenden unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB), da letztlich der Kauf auch ohne ihr Zutun fehlschlagen könne und sie im Wesentlichen keine geldwerte Gegenleistung erhalten. Eine Reservierungsgebühr werde somit zu einer Art erfolgsunabhängigen Provision und widerspreche damit dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages.

18.12.2022
Ihre advokatfirma I meyer wünscht ein frohes Weihnachtsfest.

Die Kanzlei ist erfolgreich durch das Jahr gekommen und wir sind hierfür sehr dankbar. Wir hatten uns voriges Jahr für eine Spende an Team Rynkeby Berlin entschieden und wir werden dem Team auch 2023 wieder treu bleiben.


Team Rynkeby – hohes C [Eckes Granini] ist ein europäisches Charity-Fahrradteam, das jedes Jahr eine Fahrradtour nach Paris unternimmt, um Geld für schwerkranke Kinder und ihre Familien zu sammeln. Team Rynkeby – hohes C wurde im Jahre 2002 gestiftet, als 11 Freizeit-Radsportler mit Verbindung zum dänischen Fruchtsaftproduzenten Rynkeby Foods A/S sich entschieden, mit dem Fahrrad nach Paris zu fahren, um den Zieleinlauf der Tour de France zu sehen.

Im Juli 2022 haben erstmalig 30 Radsportler aus Berlin – hierunter auch unser Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer – binnen einer Woche 1.200 KM zurückgelegt und trafen am 16. Juli 2022 gemeinsam mit anderen Teams (insgesamt ca. 2.500 Radfahrer) in Paris ein.

Das Ergebnis: 2022 spendete Team Rynkeby ca. 10,5 Mio. EUR an Organisationen, die schwerkranken Kindern helfen. Davon gingen ca. 350.000 EUR an die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Deutschland. Hierauf sind wir sehr stolz. Wir danken für die vielen Spenden, die bei der Kilometeraktion auf das Kanzleimitglied eingezahlt wurden.

Mit unserer Spende als Goldsponsor an Team Rynkeby und der aktiven Teilnahme im Team Rynkeby Berlin auch im Jahre 2023, dann sogar mit zwei Mitarbeitenden der Kanzlei, möchten wir uns für die tolle Zusammenarbeit in 2022 bedanken.

Lesen Sie gern mehr über Team Rynkeby Berlin unter

https://www.team-rynkeby.de/radfahren-mit-team-rynkeby/team-rynkeby-teams/team-rynkeby-berlin

Wir wünschen Ihnen ein wunderschönes besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr advokatfirma I meyer Team

01.08.2022
Der Bundestag hat in Umsetzung der europäischen Nachweisrichtlinie aus dem Jahr 2019 das Nachweisgesetz novelliert. Seit 1. August 2022 müssen bei neuabgeschlossenen Arbeitsverträgen neben den bisherig bereits festgelegten Informationen zusätzlich noch folgende Punkte schriftlich dokumentiert werden (auszugsweise):

  • ggf. Enddatum des Arbeitsverhältnisses
  • Hinweis auf die etwaige freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer
  • die Dauer einer etwaigen Probezeit
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts mit seinen gesamten Bestandteilen
  • die vereinbarte Arbeitszeit nebst vereinbarter Ruhepausen und Ruhezeiten sowie die Details eines etwaigen Schichtsystems
  • ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  • ggf. über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge
  • die Modalitäten und formellen Anforderungen an eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie das einzuhaltende Verfahren.

Die bezeichneten zusätzlichen Informationen müssen ggf. auf Antrag des Arbeitnehmers auch bei Bestandsarbeitsverhältnissen binnen einer Frist von 7 Tagen ergänzt werden.

Entsprechende Vertragsmuster sollten vorsorglich überarbeitet und angepasst werden, da die erforderlichen Informationen am ersten Arbeitstag vorliegen müssen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 2.000,- €.


30.06.2022
Wie bereits in unserem Mandanten-Newsletter aus November 2021 dargestellt, endet nunmehr am 30.06.2022 die Übergangsfrist (u.a.) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Genossenschaften und Partnerschaften, um eine Eintragung in des Transparenzregister vorzunehmen. Grundlage hierfür ist das Geldwäschegesetz in seiner aktuellen Fassung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist bußgeldbewehrt. Sollte die Erst-Eintragung vorgenommen worden sein, ist darauf zu achten, etwaige eintragungspflichtige Änderungen ebenfalls jeweils anzumelden.

20.04.2022
Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer übernimmt die Autorenschaft für die Abhandlungen über die Rechtslage in Dänemark bei Verkehrsunfällen für den Deubner-Verlag im Rahmen des Werkes „Verkehrssachen – Mandate zügig und erfolgreich bearbeiten“ (Stand Februar 2022).

10.03.2022
advokatfirma | meyer unterstützt Team Rynkeby Berlin als Goldsponsor

Team Rynkeby – hohes C [Eckes Granini] ist ein europäisches Charity-Fahrradteam, das jedes Jahr eine Fahrradsternfahrt nach Paris unternimmt, um Geld für schwerkranke Kinder und ihre Familien zu sammeln.
Team Rynkeby – hohes C wurde im Jahre 2002 gestiftet, als 11 Freizeit-Radsportler mit Verbindungen zum dänischen Fruchtsaftproduzenten Rynkeby Foods A/S sich entschieden, mit dem Fahrrad nach Paris zu fahren, um den Zieleinlauf der Tour de France zu sehen. Heute besteht Team Rynkeby aus 2.400 Freizeit-Radsportler/innen und 550 Helfer/innen, die sich auf 59 lokale Teams aus Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, den Färöern, Island, Deutschland und der Schweiz verteilen.
Im Juli 2022 werden erstmalig 30 Radsportler/innen aus Berlin – hierunter auch unser Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer – binnen einer Woche 1.200 km zurücklegen und gemeinsam mit anderen Teams in Paris eintreffen. 2022 feiert Team Rynkeby sein 20-jähriges Jubiläum – hierzu passt, dass die diesjährige Tour de France in Dänemark ihren Anfang nimmt.
2020 spendete Team Rynkeby 8,79 Mio. EUR an Organisationen, die schwerkranken Kindern und ihren Familien helfen. Davon gingen beispielswiese 152.749 EUR an Die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Deutschland. Insgesamt konnten seit 2002 mehr als 75 Mio. EUR für diese wertvolle Idee „erradelt“ werden.
Mit unserer Spende als Goldsponsor an Team Rynkeby und der aktiven Teilnahme im Team Rynkeby Berlin möchten wir unseren Beitrag hierzu leisten und weitere Aufmerksamkeit und gerne auch neue Unterstützer/innen für dieses Projekt gewinnen.

10.12.2021
Mit Urteil vom 23.11.21 gewinnt die Kanzlei in einem „Covid-19“-Rücktrittsfall für einen Verbraucher ein Verfahren vor dem Gericht in Hamburg Mitte gegen den Ferienhausanbieter Dancenter. Der Kunde hatte im Juni 2020 ein Ferienhaus in Dänemark für den Zeitraum 03.04.-17.04.2021 gebucht. Der gesamte Mietpreis wurde vorausgezahlt. Zum Reisezeitpunkt im April 2021 war die Einreise für den Kläger mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein sogar möglich. Es bestand jedoch eine Testpflicht. Nach dänischen Recht bestand zudem eine zehntägige Pflicht zur häuslichen Absonderung, die frühestens mit einem PCR-Test am vierten Tag hätte beendet werden können. Nach Rückreise wäre der Kläger verpflichtet gewesen, in Quarantäne zu gehen. Der Kläger erklärte am 26.03.2021 den Rücktritt vom Vertrag. Das Gericht in Hamburg Mitte stellte in seinem Urteil vom 23. November 2021 den Rückforderungsanspruch auf die volle Miete fest, obgleich also die Buchung des Ferienhauses selbst zu Pandemiezeiten im Juni 2020 erfolgt war (die Pandemie und die Risiken waren bekannt).
Das Gericht begründete den Anspruch wie folgt: Dem Kläger steht ein Anspruch auf Rückzahlung der Miete zu, weil die Voraussetzungen hierfür in den AGB der Beklagten vorlagen. So heißt es des Weiteren: „Danach besteht ein Kündigungsrecht, wenn der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände, wie zum Beispiel Epidemien erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Nach Ansicht des Gerichts liegt offenkundig eine Erschwerung beziehungsweise Beeinträchtigung eines zehntägigen Urlaubs vor, wenn zunächst mehrere Tage das Ferienhaus nicht verlassen werden darf, kostenpflichtige PCR-Tests absolviert werden müssen und nach Rückkehr in die Heimat erneut eine Quarantänepflicht gilt. Die Beschränkungen im Jahre 2021 waren zum Zeitpunkt der Buchung (11. Juni 2020, d.h. nach Ausbruch der Pandemie im März 2020) nicht vorhersehbar. Vielmehr war der Verlauf der Pandemie völlig offen. Eine Vorhersehbarkeit erfordert eine größere Gewissheit als eine offene Situation. Es dürfte sogar im Juni 2020 eher nicht die Befürchtung bestanden haben, es würde im April 2021 zu gravierenden Reisebeschränkungen kommen. Der erste Lockdown war im Mai 2020 gerade aufgehoben. Der tägliche Situationsbericht des RKI vom 11. Juni 2020 nannte „weiter rückläufige“ Zahlen und eine Inzidenz von 2,9.“

01.10.2021
Am 09.09.21 nahm Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer in Zusammenarbeit mit dem Handelsrat des Außenministeriums und der Handelsabteilung der Dänischen Botschaft in Berlin an einem Masterclass-Workshop bei Food Nation in Axelborg in Kopenhagen mit einem Vortrag über die rechtlichen Herausforderungen beim Export und Niederlassung in Deutschland teil. Teilnehmer waren dänische Unternehmen, die ihre Lebensmittel in Deutschland vermarkten und ihre Aktivitäten auf dem deutschen Markt verstärken wollen.

26.03.2021
advokatfirma | meyer und Novasol-Kunden werden vom dänischen Verbraucherombudsmann in Corona-Fällen bestätigt: Novasol kann Geschäftsbedingungen nicht rückwirkend ändern. Der Nordschleswiger berichtet:
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29.10.2020
„Wenn für Novasol höhere Gewalt gilt, muss dies auch für den Verbraucher gelten.“ Rechtsanwalt Meyer hat Beschwerde gegen die einseitige Änderung der AGBs von Novasol inmitten der Pandemie bei dem Dänischen Verbraucherombudsmann eingelegt. Die Lübecker Nachrichten berichtet:
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31.08.2020
advokatfirma | meyer gewinnt in dritter Instanz einen entscheidenden Prozess für deutsche Verkehrsunfallgeschädigte beim Dänischen Höchstgericht, Højesteret. Der Fall betraf die grundsätzliche Frage, welches Recht anwendbar ist, wenn ein deutscher Pkw auf einer Dienstreise in Dänemark einen Unfall verursacht und die Arbeitnehmer Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber richten wollen.

15.08.2020
Dänische Ferienhausvermittlungen und die Covid-19-Pandemielage
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30.07.2020
Artikel in „Der Nordschleswiger“: Enttäuschte Mieter gehen gegen Ferienhausanbieter vor
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06.04.2020
Ausgewählte Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Recht der Kurzarbeit, im Arbeitsrecht, im Insolvenzrecht, im Mietrecht und im Zivilrecht zu Zeiten der Sars-Cov-2-Pandemie
Lesen Sie mehr

ÜBER UNS

Die advokatfirma | meyer mit ihrem Bürositz in Berlin berät deutsche und ausländische Mandanten vorwiegend in Fragen des deutschen und dänischen Handels- und Wirtschaftsrechts. Besonderes Gewicht legt die Kanzlei auf die Beratung zum dänischen Zivilrecht und zum Recht in den übrigen skandinavischen Ländern.

TVS – Nachrichtensendung:
15. juli 2012 19.30

Das dänische Fernsehen zeigte im Anschluss an die Hauptnachrichten am 15.07.2012 einen Beitrag mit und über Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer und die Arbeit seiner Kanzlei in Berlin. Auch wenn die Sendung auf Dänisch ist, können Sie sich von unserer Kanzlei und Herrn Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer einen Eindruck verschaffen: