Internationale Bußgelder
Die Bundesregierung will in Zukunft Bußgelder, die im EU-Ausland gegen deutsche Autofahrer verhängt wurden, vollstrecken. Bislang wurden Verkehrssünden in Dänemark, Frankreich, Italien, Polen oder einem sonstigen EU-Land wie Falschparken oder zu schnelles Fahren meist nicht verfolgt. Damit soll nun Schluss sein. Ein internationales Vollstreckungsabkommen tritt in Kraft. Bußgeldbescheide über 70 EUR, die im EU-Ausland verhängt wurden, sollen verfolgt werden. Die Vollstreckung funktioniert folgendermaßen: Wenn z.B. ein Strafzettel wegen Falschparkens in Kopenhagen von dem Verkehrssünder nicht bezahlt wird, kann die dänische Behörde Deutschland um Amtshilfe bitten. Die Bundesregierung erwartet durch den EU-Beschluss Mehreinnahmen von etwa 10 Millionen jährlich.