Allgemeines

Ab dem Jahre 2011 können Verkehrssünder in Europa voraussichtlich nicht mehr über Grenzen flüchten. Eine neue EU-Richtlinie will polizeiliche Datenbanken vernetzen mit der Begründung auf diesem Wege die Zahl der Verkehrstoten zu senken.

Das bedeutet, dass Autofahrer künftig EU-weit für Verkehrsverstöße zur Kasse gebeten werden können. Bisher gingen ausländische Verkehrssünder in der Regel straffrei aus. Die zuständige Kommission der EU beschloss bereits am 20. März 2008 einen neuen Plan zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrssündern, dessen Umsetzung bevorsteht. Diese Vernetzung nationaler Datenbanken soll der Verfolgungsbehörde helfen, Fahrzeughalter im EU-Ausland aufzuspüren. Künftig könnten somit auch ausländische Fahrer besser belangt werden. Sie machten im Durchschnitt nur fünf Prozent des Verkehrs aus, aber 15 Prozent der Regelverstöße gingen auf ihr Konto.

Die Richtlinie soll für vier Arten von Verkehrsverstößen gelten: zu hohes Tempo, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Gurt und Missachtung roter Ampeln. Diese Delikte seien die Ursache für drei Viertel aller tödlichen Verkehrsunfälle in Europa.

Den besten Schutz gegen derartige Strafmandate/Bußgeldbescheide, die zukünftig in der Sprache des Heimatlandes verschickt werden sollen, bietet natürlich ein normgemäßes Verhalten im Straßenverkehr. Wenn jedoch dennoch, wegen individueller Gegebenheiten und der nicht einheitlichen Verkehrsregeln in den EU-Ländern ein Verstoß zustande kommt, ist schon jetzt ratsam auf den daraus resultierenden Bescheid einen prüfenden fachmännischen Blick werfen zu lassen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Die Strafen für Verkehrsverstöße sind im Vergleich zu dem deutschen Bußgeldkatalog zum Teil um ein Vielfaches höher.