Vollstreckung deutscher Bußgeldbescheide im EU-Ausland

Hinsichtlich deutscher Bußgeldbescheide und deren Vollstreckung im Ausland gilt inhaltlich das Gleiche wie bei der Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland:

Derzeit (März 2010) ist dies mit Ausnahme Österreich noch nicht möglich. Aber auch hier gilt, dass nur weil noch nicht im EU-Ausland eingetrieben werden kann, dies nicht mit einer Straffreiheit gleichzusetzen ist, denn auch hier ist die Vollstreckung innerhalb Deutschlands möglich bei erneuter Einreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf deutschem Raum.

Über die Qualität und Fehlerfreiheit der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im EU-Ausland liegen keine gesicherten Quellen vor. Die Praxis innerhalb Deutschland zeigt jedoch, dass eine ganze Reihe von z.B. durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen von den Gerichten beanstandet wird. Dies lässt sich mit Sicherheit nicht verallgemeinern und ist daher auch nicht auf jeden Einzelfall übertragbar. Dennoch ist eine Überprüfung durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt ratsam um Gewissheit zu haben, ob ein verhängtes Bußgeld oder gar ein Fahrverbot rechtmäßig ergangen ist.