Deutscher Titel

Egal ob Sie bereits einen Titel (z.B. ein rechtskräftiges Urteil, aber auch Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urkunden etc.) gegen ein im Ausland ansässiges Unternehmen oder ansässige Person haben oder einen solchen begehren, wir können Ihnen behilflich sein.

Gerne beraten wir Sie hierzu eingehend und setzen Ihre erfolgversprechenden Forderungen ggf. zunächst gerichtlich durch.

In Besitz eines Titels kann dann die Vollstreckung betrieben werden.
Doch nicht alle Fälle sind gleich:

1. Ein deutscher Titel lässt sich in der Regel ohne weiteres innerhalb der EU vollstrecken. Zwei Brüsseler Übereinkommen sind die Grundlage für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, nämlich das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ) und die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVO). Das EuGVÜ wurde durch die EuGVO abgelöst, sie gilt aber noch im Verhältnis zu Dänemark. Titel in Zivil- und Handelssachen werden ohne ein besonderes nationales Verfahren nach der EuGVO anerkannt.

2. Bereits seit dem 21. Oktober 2005 gibt es einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen. Durch diesen Titel wird das Vollstreckungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Wer keinen europäischen Vollstreckungstitel nach der EuVT-VO besitzt, kann nach wie vor nach der EuGVO (EuGVÜ) verfahren.