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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat eine lange Tradition – zentraler Grund für viele Änderungen war und ist bis heute der Schutz der Arbeitnehmenden als abhängig Beschäftigte. Es wird unterschieden zwischen dem Individualarbeitsrecht – gegenständlich ist hier die Beziehung zwischen den einzelnen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden – und kollektivem Arbeitsrecht – gegenständlich sind hier die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitgebenden und den Vertretenden der Arbeitnehmenden bzw. den jeweiligen Verbänden.

Bis heute erfolgte für dieses Rechtsgebiet in Deutschland keine einheitliche Kodifikation, sondern es setzt sich zusammen aus einer Reihe bereichsspezifischer Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge etc., deren Zusammenspiel für den juristischen Laien kaum zu überblicken ist.

Ob der zunehmenden Internationalisierung von Tätigkeiten (z. B. Entsendung) ist gegebenenfalls vorab zu klären, welches (nationale) Arbeitsrecht hier im Einzelfall überhaupt Anwendung findet und wie dieses durch etwaige supranationale Vorschriften beeinflusst wird.

Im Vordergrund unserer Beratungen aus Sicht Arbeitnehmender stehen Fragen zur Zulässigkeit von befristeten Verträgen, die Gestaltung von Arbeitszeiten, insb. von Teilzeitarbeit, oder die Erfüllung der Ansprüche auf Erholungsurlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Nach dem Erhalt einer Kündigung rückt sodann in den Fokus, ob das Arbeitsverhältnis – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Arbeitsgerichtsbarkeit – „zu retten“ ist, also ob die Kündigung wirksam ist, zentral ob zumindest eine angemessene Abfindung erlangt werden kann, beziehungsweise welche sonstigen Ansprüche zwischen den Beteiligten im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen (können), z. B. Urlaubsabgeltungsansprüche.

Aus Sicht Arbeitgebender ist regelmäßig zu klären, wie am besten mit Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmende umzugehen ist. Um der Besonderheit dieses dauerhaften Gegenseitigkeitsverhältnisses Rechnung zu tragen, präferieren wir hier stets eine gestufte und angemessene Herangehensweise, beginnend bei Gesprächen, Ermahnungen bis zu Abmahnungen, in letzter Konsequenz die Lösung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung. In besonders gelagerten Fällen muss indes bei rechtlicher Zulässigkeit auch unmittelbar mit einer Kündigung gearbeitet werden. Hier sind die Anforderungen hoch, und nicht ausreichend vorbereitete Kündigungen können im Falle ihrer Unwirksamkeit ob des zumeist anhaltenden Lohnzahlungsanspruches erhebliche Kosten verursachen.

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ist Team Rynkeby Sponsor

NEWS

30.01.2024
Als Spezialisten für die Vollstreckung von Titeln (z. B. Gerichtsentscheidungen) auch in Dänemark verfassten die Rechtsanwälte Meyer und Ellendt für das Berliner Anwaltsblatt einen kurzen Autorenbeitrag hierüber. Dieser erschien im Berliner Anwaltsblatt im Heft 10/2023, 72. Jahrgang. Den Text können Sie hier lesen.

05.05.2023
Bundesgerichtshof kippt Reservierungsvereinbarungen

Mit Urteil vom 20.04.2023 hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 113/22) entschieden, dass eine Reservierungsvereinbarung beim einem Grundstückskauf unwirksam sein kann, der Makler zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr verpflichtet ist.

Die Kaufenden hatten mit einem Maklerbüro einen Maklervertrag und später eine Reservierungsvereinbarung geschlossen, mit dem sich das Maklerbüro verpflichtete, das Objekt gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr bis zu einem bestimmten Datum nicht weiter zu bewerben, sondern für die Kaufenden vorzuhalten. Dieses indes nahmen ihrerseits folgend vom Kauf Abstand und verlangten nunmehr die Rückzahlung der Reservierungsgebühr.

Hiermit hatten sie letztlich Erfolg: Entscheidend war, dass der Bundesgerichtshof die separat geschlossene Reservierungsvereinbarung als Bestandteil des Maklervertrages (als diese ergänzende Regelung) angesehen und folgend der Überprüfung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen hat. Sodann aber benachteilige eine Reservierungsvereinbarung und die hiermit verbundene Geldzahlung an den Makler die Kaufenden unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB), da letztlich der Kauf auch ohne ihr Zutun fehlschlagen könne und sie im Wesentlichen keine geldwerte Gegenleistung erhalten. Eine Reservierungsgebühr werde somit zu einer Art erfolgsunabhängigen Provision und widerspreche damit dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages.

18.12.2022
Ihre advokatfirma I meyer wünscht ein frohes Weihnachtsfest.

Die Kanzlei ist erfolgreich durch das Jahr gekommen und wir sind hierfür sehr dankbar. Wir hatten uns voriges Jahr für eine Spende an Team Rynkeby Berlin entschieden und wir werden dem Team auch 2023 wieder treu bleiben.


Team Rynkeby – hohes C [Eckes Granini] ist ein europäisches Charity-Fahrradteam, das jedes Jahr eine Fahrradtour nach Paris unternimmt, um Geld für schwerkranke Kinder und ihre Familien zu sammeln. Team Rynkeby – hohes C wurde im Jahre 2002 gestiftet, als 11 Freizeit-Radsportler mit Verbindung zum dänischen Fruchtsaftproduzenten Rynkeby Foods A/S sich entschieden, mit dem Fahrrad nach Paris zu fahren, um den Zieleinlauf der Tour de France zu sehen.

Im Juli 2022 haben erstmalig 30 Radsportler aus Berlin – hierunter auch unser Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer – binnen einer Woche 1.200 KM zurückgelegt und trafen am 16. Juli 2022 gemeinsam mit anderen Teams (insgesamt ca. 2.500 Radfahrer) in Paris ein.

Das Ergebnis: 2022 spendete Team Rynkeby ca. 10,5 Mio. EUR an Organisationen, die schwerkranken Kindern helfen. Davon gingen ca. 350.000 EUR an die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Deutschland. Hierauf sind wir sehr stolz. Wir danken für die vielen Spenden, die bei der Kilometeraktion auf das Kanzleimitglied eingezahlt wurden.

Mit unserer Spende als Goldsponsor an Team Rynkeby und der aktiven Teilnahme im Team Rynkeby Berlin auch im Jahre 2023, dann sogar mit zwei Mitarbeitenden der Kanzlei, möchten wir uns für die tolle Zusammenarbeit in 2022 bedanken.

Lesen Sie gern mehr über Team Rynkeby Berlin unter

https://www.team-rynkeby.de/radfahren-mit-team-rynkeby/team-rynkeby-teams/team-rynkeby-berlin

Wir wünschen Ihnen ein wunderschönes besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr advokatfirma I meyer Team

01.08.2022
Der Bundestag hat in Umsetzung der europäischen Nachweisrichtlinie aus dem Jahr 2019 das Nachweisgesetz novelliert. Seit 1. August 2022 müssen bei neuabgeschlossenen Arbeitsverträgen neben den bisherig bereits festgelegten Informationen zusätzlich noch folgende Punkte schriftlich dokumentiert werden (auszugsweise):

  • ggf. Enddatum des Arbeitsverhältnisses
  • Hinweis auf die etwaige freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer
  • die Dauer einer etwaigen Probezeit
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts mit seinen gesamten Bestandteilen
  • die vereinbarte Arbeitszeit nebst vereinbarter Ruhepausen und Ruhezeiten sowie die Details eines etwaigen Schichtsystems
  • ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  • ggf. über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge
  • die Modalitäten und formellen Anforderungen an eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie das einzuhaltende Verfahren.

Die bezeichneten zusätzlichen Informationen müssen ggf. auf Antrag des Arbeitnehmers auch bei Bestandsarbeitsverhältnissen binnen einer Frist von 7 Tagen ergänzt werden.

Entsprechende Vertragsmuster sollten vorsorglich überarbeitet und angepasst werden, da die erforderlichen Informationen am ersten Arbeitstag vorliegen müssen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 2.000,- €.


30.06.2022
Wie bereits in unserem Mandanten-Newsletter aus November 2021 dargestellt, endet nunmehr am 30.06.2022 die Übergangsfrist (u.a.) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Genossenschaften und Partnerschaften, um eine Eintragung in des Transparenzregister vorzunehmen. Grundlage hierfür ist das Geldwäschegesetz in seiner aktuellen Fassung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist bußgeldbewehrt. Sollte die Erst-Eintragung vorgenommen worden sein, ist darauf zu achten, etwaige eintragungspflichtige Änderungen ebenfalls jeweils anzumelden.

20.04.2022
Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer übernimmt die Autorenschaft für die Abhandlungen über die Rechtslage in Dänemark bei Verkehrsunfällen für den Deubner-Verlag im Rahmen des Werkes „Verkehrssachen – Mandate zügig und erfolgreich bearbeiten“ (Stand Februar 2022).

10.03.2022
advokatfirma | meyer unterstützt Team Rynkeby Berlin als Goldsponsor

Team Rynkeby – hohes C [Eckes Granini] ist ein europäisches Charity-Fahrradteam, das jedes Jahr eine Fahrradsternfahrt nach Paris unternimmt, um Geld für schwerkranke Kinder und ihre Familien zu sammeln.
Team Rynkeby – hohes C wurde im Jahre 2002 gestiftet, als 11 Freizeit-Radsportler mit Verbindungen zum dänischen Fruchtsaftproduzenten Rynkeby Foods A/S sich entschieden, mit dem Fahrrad nach Paris zu fahren, um den Zieleinlauf der Tour de France zu sehen. Heute besteht Team Rynkeby aus 2.400 Freizeit-Radsportler/innen und 550 Helfer/innen, die sich auf 59 lokale Teams aus Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, den Färöern, Island, Deutschland und der Schweiz verteilen.
Im Juli 2022 werden erstmalig 30 Radsportler/innen aus Berlin – hierunter auch unser Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer – binnen einer Woche 1.200 km zurücklegen und gemeinsam mit anderen Teams in Paris eintreffen. 2022 feiert Team Rynkeby sein 20-jähriges Jubiläum – hierzu passt, dass die diesjährige Tour de France in Dänemark ihren Anfang nimmt.
2020 spendete Team Rynkeby 8,79 Mio. EUR an Organisationen, die schwerkranken Kindern und ihren Familien helfen. Davon gingen beispielswiese 152.749 EUR an Die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Deutschland. Insgesamt konnten seit 2002 mehr als 75 Mio. EUR für diese wertvolle Idee „erradelt“ werden.
Mit unserer Spende als Goldsponsor an Team Rynkeby und der aktiven Teilnahme im Team Rynkeby Berlin möchten wir unseren Beitrag hierzu leisten und weitere Aufmerksamkeit und gerne auch neue Unterstützer/innen für dieses Projekt gewinnen.

10.12.2021
Mit Urteil vom 23.11.21 gewinnt die Kanzlei in einem „Covid-19“-Rücktrittsfall für einen Verbraucher ein Verfahren vor dem Gericht in Hamburg Mitte gegen den Ferienhausanbieter Dancenter. Der Kunde hatte im Juni 2020 ein Ferienhaus in Dänemark für den Zeitraum 03.04.-17.04.2021 gebucht. Der gesamte Mietpreis wurde vorausgezahlt. Zum Reisezeitpunkt im April 2021 war die Einreise für den Kläger mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein sogar möglich. Es bestand jedoch eine Testpflicht. Nach dänischen Recht bestand zudem eine zehntägige Pflicht zur häuslichen Absonderung, die frühestens mit einem PCR-Test am vierten Tag hätte beendet werden können. Nach Rückreise wäre der Kläger verpflichtet gewesen, in Quarantäne zu gehen. Der Kläger erklärte am 26.03.2021 den Rücktritt vom Vertrag. Das Gericht in Hamburg Mitte stellte in seinem Urteil vom 23. November 2021 den Rückforderungsanspruch auf die volle Miete fest, obgleich also die Buchung des Ferienhauses selbst zu Pandemiezeiten im Juni 2020 erfolgt war (die Pandemie und die Risiken waren bekannt).
Das Gericht begründete den Anspruch wie folgt: Dem Kläger steht ein Anspruch auf Rückzahlung der Miete zu, weil die Voraussetzungen hierfür in den AGB der Beklagten vorlagen. So heißt es des Weiteren: „Danach besteht ein Kündigungsrecht, wenn der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände, wie zum Beispiel Epidemien erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Nach Ansicht des Gerichts liegt offenkundig eine Erschwerung beziehungsweise Beeinträchtigung eines zehntägigen Urlaubs vor, wenn zunächst mehrere Tage das Ferienhaus nicht verlassen werden darf, kostenpflichtige PCR-Tests absolviert werden müssen und nach Rückkehr in die Heimat erneut eine Quarantänepflicht gilt. Die Beschränkungen im Jahre 2021 waren zum Zeitpunkt der Buchung (11. Juni 2020, d.h. nach Ausbruch der Pandemie im März 2020) nicht vorhersehbar. Vielmehr war der Verlauf der Pandemie völlig offen. Eine Vorhersehbarkeit erfordert eine größere Gewissheit als eine offene Situation. Es dürfte sogar im Juni 2020 eher nicht die Befürchtung bestanden haben, es würde im April 2021 zu gravierenden Reisebeschränkungen kommen. Der erste Lockdown war im Mai 2020 gerade aufgehoben. Der tägliche Situationsbericht des RKI vom 11. Juni 2020 nannte „weiter rückläufige“ Zahlen und eine Inzidenz von 2,9.“

01.10.2021
Am 09.09.21 nahm Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer in Zusammenarbeit mit dem Handelsrat des Außenministeriums und der Handelsabteilung der Dänischen Botschaft in Berlin an einem Masterclass-Workshop bei Food Nation in Axelborg in Kopenhagen mit einem Vortrag über die rechtlichen Herausforderungen beim Export und Niederlassung in Deutschland teil. Teilnehmer waren dänische Unternehmen, die ihre Lebensmittel in Deutschland vermarkten und ihre Aktivitäten auf dem deutschen Markt verstärken wollen.

26.03.2021
advokatfirma | meyer und Novasol-Kunden werden vom dänischen Verbraucherombudsmann in Corona-Fällen bestätigt: Novasol kann Geschäftsbedingungen nicht rückwirkend ändern. Der Nordschleswiger berichtet:
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29.10.2020
„Wenn für Novasol höhere Gewalt gilt, muss dies auch für den Verbraucher gelten.“ Rechtsanwalt Meyer hat Beschwerde gegen die einseitige Änderung der AGBs von Novasol inmitten der Pandemie bei dem Dänischen Verbraucherombudsmann eingelegt. Die Lübecker Nachrichten berichtet:
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31.08.2020
advokatfirma | meyer gewinnt in dritter Instanz einen entscheidenden Prozess für deutsche Verkehrsunfallgeschädigte beim Dänischen Höchstgericht, Højesteret. Der Fall betraf die grundsätzliche Frage, welches Recht anwendbar ist, wenn ein deutscher Pkw auf einer Dienstreise in Dänemark einen Unfall verursacht und die Arbeitnehmer Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber richten wollen.

15.08.2020
Dänische Ferienhausvermittlungen und die Covid-19-Pandemielage
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30.07.2020
Artikel in „Der Nordschleswiger“: Enttäuschte Mieter gehen gegen Ferienhausanbieter vor
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06.04.2020
Ausgewählte Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Recht der Kurzarbeit, im Arbeitsrecht, im Insolvenzrecht, im Mietrecht und im Zivilrecht zu Zeiten der Sars-Cov-2-Pandemie
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ÜBER UNS

Die advokatfirma | meyer mit ihrem Bürositz in Berlin berät deutsche und ausländische Mandanten vorwiegend in Fragen des deutschen und dänischen Handels- und Wirtschaftsrechts. Besonderes Gewicht legt die Kanzlei auf die Beratung zum dänischen Zivilrecht und zum Recht in den übrigen skandinavischen Ländern.

TVS – Nachrichtensendung:
15. juli 2012 19.30

Das dänische Fernsehen zeigte im Anschluss an die Hauptnachrichten am 15.07.2012 einen Beitrag mit und über Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer und die Arbeit seiner Kanzlei in Berlin. Auch wenn die Sendung auf Dänisch ist, können Sie sich von unserer Kanzlei und Herrn Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer einen Eindruck verschaffen: